Halb geschenkt, halb geliehen — und zinslos dazu



Für Studierende gilt die berühmte 50-50-Regel: Die Hälfte der monatlichen Förderung ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen des Staates. Wer also 800 Euro BAföG im Monat erhält, bekommt 400 Euro geschenkt und leiht sich 400 Euro — ohne Zinsen, ohne Bank, ohne Bonitätsprüfung. Das Darlehen ist damit deutlich günstiger als jeder Studienkredit: Es kostet keine Zinsen, es wird erst Jahre nach dem Studium fällig, und es ist auf 10.010 Euro gedeckelt. Wer lange studiert und viel Darlehen angesammelt hat, zahlt trotzdem nie mehr als diesen Höchstbetrag zurück.
Nicht alles, was als BAföG ausgezahlt wird, folgt der 50-50-Regel. Der Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro je Kind unter 14 Jahren ist ein reiner Zuschuss und wird nicht zurückgezahlt. Dasselbe gilt für die Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten und für Zuschläge beim Auslands-BAföG, etwa für nachgewiesene Studiengebühren im Ausland. Wer dagegen eine Förderung als Volldarlehen erhält — zum Beispiel in bestimmten Fällen nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer — muss den vollen Betrag zurückzahlen; für diese Fälle gilt die Deckelung auf 10.010 Euro nicht.
Warum die Teilung sinnvoll ist
Die Teilung hat einen politischen Grund: Der Staat will niemanden vom Studium abhalten, aber er will auch, dass die Geförderten später — wenn sie mit ihrem Abschluss in der Regel mehr verdienen — einen Teil der Kosten zurückgeben, damit das Geld für die nächste Generation wieder zur Verfügung steht. Weil das Darlehen zinslos ist und gedeckelt wird, bleibt die Belastung überschaubar: Bei einer monatlichen Rate von 130 Euro sind 10.010 Euro in 77 Monatsraten getilgt, also in gut sechseinhalb Jahren. Wer weniger Darlehen aufgenommen hat, ist entsprechend früher fertig. Und wer nach dem Studium wenig verdient, kann eine Freistellung beantragen — mehr dazu auf der Seite zur Rückzahlung.
Für die Haushaltsplanung während des Studiums ist die Teilung dagegen fast egal: Der volle Betrag steht monatlich zur Verfügung, und die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Trotzdem lohnt es sich, die Darlehenssumme im Blick zu behalten. Der Bescheid des BAföG-Amtes zeigt den monatlichen Förderbetrag; die Hälfte davon summiert sich über die Semester zum Darlehensstand. Wer nach dem Studium weiß, wie hoch seine Darlehensschuld ist, kann die vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass besser planen — wer den vollen Betrag auf einmal zahlt, bekommt den größten Nachlass.
Quellen: BMFTR, BAföG-Seiten; staatliche Verwaltungsportale; BAföG §§ 17, 18.