Auslands-BAföG: Wenn das Studium über die Grenze geht



Ein Semester im Ausland muss nicht am Geld scheitern — dafür gibt es das Auslands-BAföG. Es ist keine eigene, zweite Förderung, sondern eine Erweiterung der Inlandsförderung für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt im Ausland. Wer bereits Inlands-BAföG bekommt, hat gute Chancen auf Auslands-BAföG; wer im Inland wegen des Elterneinkommens knapp keinen Anspruch hat, kann im Ausland trotzdem gefördert werden, weil die Bedarfssätze dort höher liegen und die Freibeträge großzügiger ausfallen. Darum lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn der Inlandsantrag abgelehnt wurde.
Wie lange und wohin?
Innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz kann das Studium grundsätzlich von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Abschlusses gefördert werden. Außerhalb der EU und der Schweiz ist die Förderung in der Regel auf ein Jahr begrenzt; in besonderen Ausnahmefällen sind bis zu zweieinhalb Jahre möglich. Der Aufenthalt muss in einem Land und in einem zusammenhängenden Zeitraum stattfinden, es sei denn, der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern ist für die Ausbildung von besonderer Bedeutung. Ein Pflichtpraktikum im Ausland kann ebenfalls gefördert werden — außerhalb der EU muss es mindestens zwölf Wochen dauern.
Welche Zuschläge es gibt
Zum Bedarf im Ausland kommen Zuschläge hinzu: für die Hin- und Rückreise, für eine Auslands-Krankenversicherung und für nachgewiesene Studiengebühren im Ausland. Hinzu kommt außerhalb der EU und der Schweiz ein Kaufkraftausgleich, der die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten abbildet. Innerhalb der EU gibt es einen monatlichen Auslandszuschlag, dessen Höhe vom Zielland abhängt. Besonders erfreulich: Zuschläge für nachgewiesene, notwendige Studiengebühren im Ausland müssen nicht zurückgezahlt werden — sie werden als Zuschuss gewährt. Auch hier gilt die 50-50-Regel für den übrigen Förderbetrag im Studium.
Wo man den Antrag stellt
Auslands-BAföG wird nicht beim heimischen BAföG-Amt beantragt, sondern bei einem speziellen Auslandsamt, das für das jeweilige Zielland oder die Ländergruppe zuständig ist. Auf bafög.de gibt es eine Weltkarte, über die man das zuständige Amt findet. Weil die Bearbeitung länger dauern kann und Nachweise aus dem Ausland beschafft werden müssen — etwa die Zulassung der ausländischen Hochschule und Nachweise über Studiengebühren — sollte der Antrag mindestens sechs Monate vor der Abreise gestellt werden. Wer erst kurz vor dem Abflug beantragt, riskiert, dass die Förderung erst nach der Rückkehr bewilligt wird.
Planungstipp
Erst das Zielland und das zuständige Auslandsamt klären, dann die Fristen der Gasthochschule und des BAföG-Amtes nebeneinanderlegen. Viele Auslandsämter bieten eine Vorab-Beratung an — nutze sie, bevor du Flüge oder eine Wohnung buchst. Und vergiss nicht: Auch während des Auslandsaufenthalts müssen Änderungen — etwa ein Abbruch oder eine Verlängerung — dem Amt gemeldet werden.
Quellen: Staatliche Verwaltungsportale (Auslandsförderung, Dauer, Zuschläge); bafög.de (Weltkarte der Auslandsämter); BAföG §§ 5, 6, 13, 18.