Häufige Fehler: klein, aber teuer



Die meisten BAföG-Probleme entstehen nicht durch komplizierte Gesetze, sondern durch vermeidbare Fehler. Diese Seite sammelt die Fehler, die in der Beratung immer wieder auftauchen — und die Gegenmittel, die jeweils nur wenige Minuten kosten.
Die zehn teuersten Fehler
1. Zu spät beantragt. Die Förderung beginnt frühestens im Antragsmonat. Wer im Dezember für ein Semester beantragt, das im Oktober begann, verschenkt zwei Monate. Gegenmittel: Antrag sofort stellen, auch unvollständig, und Unterlagen nachreichen.
2. Gar nicht beantragt. Viele nehmen an, die Eltern verdienten zu viel, ohne die Freibeträge und die Staffelung der Anrechnung zu kennen. Gegenmittel: BAföG-Rechner nutzen und Antrag stellen — ein ablehnender Bescheid schadet nicht.
3. Unterlagen unvollständig. Fehlende Einkommensnachweise der Eltern sind der häufigste Verzögerungsgrund. Gegenmittel: Checkliste des Amtes abarbeiten, Kopien behalten, Eingangsbestätigung aufheben.
4. Änderungen nicht gemeldet. Neuer Job, Umzug, Fachwechsel, Heirat, Kind — alles muss unverzüglich gemeldet werden. Wer schweigt, riskiert Rückforderungen. Gegenmittel: Jede Änderung sofort schriftlich melden.
5. Leistungsnachweis verpasst. Ab dem fünften Semester gibt es ohne positiven Nachweis nach § 48 BAföG keine Förderung mehr. Gegenmittel: Schon im dritten Semester die erforderlichen Punkte beim Prüfungsamt erfragen.
6. Fachwechsel ohne Beratung. Nach dem zweiten Semester braucht es einen wichtigen Grund, nach Beginn des vierten einen unabweisbaren. Gegenmittel: Vor dem Wechsel das BAföG-Amt fragen, nicht erst danach.
7. Versicherungszuschlag vergessen. Wer sich selbst versichert, muss den Zuschlag von 102 Euro plus 35 Euro beantragen — er kommt nicht automatisch. Gegenmittel: Bei der Antragstellung die Versicherungssituation genau angeben.
8. Vermögen falsch angegeben. Auch Fahrzeuge und Bausparverträge zählen zum Vermögen; Haushaltsgegenstände nicht. Gegenmittel: Vermögen zum Antragszeitpunkt vollständig und ehrlich auflisten.
9. Weiterförderung vergessen. Die Bewilligung läuft nach zwölf Monaten aus. Wer den Folgeantrag zu spät stellt, hat eine Lücke. Gegenmittel: Den Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf stellen.
10. Rückzahlung ignoriert. Wer nach dem Studium die Adresse nicht aktuell hält, bekommt den Bescheid des Bundesverwaltungsamtes nicht — und die Raten werden trotzdem fällig. Gegenmittel: Adresse immer aktuell halten, Freistellung bei niedrigem Einkommen rechtzeitig beantragen.
Die goldene Regel
Im Zweifel fragen, nicht raten. Das BAföG-Amt, die Sozialberatung des Studierendenwerks und die BAföG-Hotline des Bundesministeriums beraten kostenlos. Eine Frage vor dem Antrag ist immer billiger als eine Rückforderung danach.
Quellen: bafög.de; Studierendenwerke; BAföG §§ 18, 48, 50, 60.