Elternunabhängig gefördert — und 1.000 Euro zum Studienstart



Das BAföG geht grundsätzlich davon aus, dass Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen. Aber das Leben verläuft nicht immer nach diesem Muster: Manche beginnen erst mit 32 ein Studium, nachdem sie jahrelang gearbeitet haben. Manche haben seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern. Für diese Fälle gibt es das elternunabhängige BAföG — und es wird automatisch geprüft, man muss es nicht gesondert beantragen.
Wann die Eltern außen vor bleiben
Elternunabhängig gefördert wird, wer bei Ausbildungsbeginn über 30 Jahre alt ist, wer nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig war, oder wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre gearbeitet hat. Bei kürzerer Ausbildung verlängert sich die erforderliche Erwerbszeit entsprechend. Auch wer ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, wird elternunabhängig gefördert — der zweite Bildungsweg ist damit bewusst von der Elternprüfung ausgenommen. In diesen Fällen zählen nur das eigene Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners.
Daneben gibt es Härtefälle: Wer nachweist, dass die Eltern den Unterhalt verweigern oder dass der Aufenthalt der Eltern unbekannt ist, kann eine Vorausleistung beantragen. Das Amt zahlt dann zunächst und holt sich den Betrag von den Eltern zurück. Auch das ist ein Grund, sich beraten zu lassen, statt auf den Antrag zu verzichten, weil die Eltern nicht mitwirken.
Die Studienstarthilfe: 1.000 Euro einmalig
Seit der BAföG-Reform 2024 gibt es für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Sie wird nicht zurückgezahlt und soll typische Startkosten abdecken — etwa einen Laptop, die Kaution für das erste WG-Zimmer oder die Erstausstattung. Voraussetzung ist, dass die junge Studierende oder der junge Studierende aus einem Haushalt kommt, der auf Sozialleistungen angewiesen ist oder ein entsprechend niedriges Einkommen hat; die genauen Voraussetzungen prüft das Amt. Die Starthilfe wird zusätzlich zur monatlichen Förderung gewährt und muss mit dem ersten BAföG-Antrag beantragt werden — wer sie erst im zweiten Semester entdeckt, kann sie nicht mehr nachträglich erhalten.
Wer profitiert am meisten?
Berufstätige, die mit 30 oder später studieren, profitieren doppelt: Sie werden elternunabhängig gefördert und haben den höheren Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro. Wer dagegen mit 19 direkt nach dem Abitur studiert, wird in der Regel elternabhängig gefördert — aber auch dann lohnt der Antrag, wie die Seite zu den Freibeträgen zeigt.
Quellen: BMFTR, BAföG-Seiten (Studienstarthilfe 1.000 Euro); staatliche Verwaltungsportale (elternunabhängige Förderung); BAföG §§ 11, 14a.