BAföG Verstehen

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG, in klarem Deutsch

BAföG verstehen — damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert

Lesesaal der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden
Lesesaal der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
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Lesesaal der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
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Lesesaal der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. Der Name steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Idee dahinter ist einfach und ehrgeizig zugleich: Niemand soll eine Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen müssen, nur weil die Familie das Geld dafür nicht aufbringen kann. Wer eine förderfähige Ausbildung in Vollzeit macht und den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe der Eltern bestreiten kann, hat unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Rechtsanspruch auf Förderung. Das ist kein Gnadenakt und keine Ermessensleistung — wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird gefördert.

Gleichzeitig ist BAföG kein einheitlicher Geldbetrag, den jede und jeder bekommt. Die Förderung wird für jeden Fall einzeln berechnet: aus einem gesetzlich festgelegten Bedarf werden das anrechenbare Einkommen der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners und das eigene Einkommen und Vermögen abgezogen. Was übrig bleibt, ist der monatliche Förderbetrag. Darum können zwei Studierende im selben Seminar sehr unterschiedliche Beträge erhalten — oder die eine bekommt BAföG und der andere nicht. Diese Seite erklärt die Bausteine dieser Berechnung, damit du verstehst, wo dein Betrag herkommt und was du selbst beeinflussen kannst.

BAföG in einem Absatz

Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss, den sie nie zurückzahlen, und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das erst Jahre nach dem Studium zurückgezahlt wird und auf 10.010 Euro gedeckelt ist. Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Förderung in der Regel als reinen Zuschuss. Die Förderung wird nur auf Antrag gezahlt, frühestens ab dem Monat der Antragstellung, und in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach ist ein Weiterförderungsantrag nötig. Zuständig ist das BAföG-Amt — für Studierende meist beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler meist beim Amt am Wohnort oder am Schulort.

Die drei Fragen, die alles entscheiden

Erstens: Ist die Ausbildung förderfähig? Gefördert werden Ausbildungen an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien, an Fachschulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen, an Abendgymnasien und Kollegs sowie in bestimmten Fällen an allgemeinbildenden Schulen ab der 10. Klasse, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnen kann. Entscheidend ist, dass die Ausbildung in Vollzeit absolviert wird und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss oder einem Schulabschluss führt, der den Zugang zu einer weiteren Ausbildung eröffnet. Eine nebenberufliche Weiterbildung oder ein reines Hobby-Studium fällt nicht darunter.

Zweitens: Reicht das Geld nicht? Das Gesetz geht davon aus, dass Eltern grundsätzlich für die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen. Nur wenn ihr Einkommen nach Abzug der Freibeträge und weiterer Positionen nicht ausreicht, springt der Staat ein. Auch das eigene Einkommen und Vermögen wird angerechnet — allerdings erst oberhalb großzügiger Freibeträge. Wer also nebenbei jobbt oder etwas Erspartes hat, verliert nicht automatisch den Anspruch. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu den Freibeträgen.

Drittens: Wird die Ausbildung ernsthaft betrieben? BAföG setzt voraus, dass man die Ausbildung zügig und erfolgreich verfolgt. Im Studium wird das ab dem fünften Semester mit dem Leistungsnachweis nach § 48 BAföG geprüft: Wer bis dahin nicht die üblichen Leistungen des vierten Semesters erreicht hat, bekommt in der Regel keine weitere Förderung. Auch ein Fachwechsel ist nur unter bestimmten Bedingungen unschädlich. Darum gehört zu einer guten BAföG-Planung immer auch ein Blick auf den Studienverlauf — mehr dazu auf der Seite zu Antrag, Fristen und Leistungsnachweis.

Was diese Seite erklärt

Wir beginnen mit dem Unterschied zwischen Schüler-BAföG und Studierenden-BAföG, denn die beiden Welten unterscheiden sich in Höhe, Rückzahlung und Antragsweg deutlich. Dann rechnen wir die Bedarfssätze Schritt für Schritt durch: Grundbedarf, Wohnpauschale und Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Freibeträge zeigen, warum ein Antrag auch bei berufstätigen Eltern lohnen kann. Die Seiten zu Zuschuss und Darlehen und zur Rückzahlung klären, was geschenkt ist und was zurückkommt — und warum die Deckelung auf 10.010 Euro so wichtig ist.

Der praktische Teil führt durch Antrag und Fristen, den Auslandsaufenthalt, den Nebenjob und das elternunabhängige BAföG und die Studienstarthilfe. Zum Schluss listen wir die häufigsten Fehler auf, die Anträge verzögern oder Geld kosten, und die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick auf der Fehlerseite. Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus den offiziellen Informationen des zuständigen Bundesministeriums und der staatlichen Verwaltungsportale; wo sich eine Zahl gerade ändert, sagen wir das ausdrücklich dazu.

Nicht raten, sondern rechnen lassen. Viele verzichten auf den Antrag, weil sie annehmen, die Eltern verdienten zu viel. Diese Annahme ist oft falsch: Freibeträge, Geschwister in Ausbildung und die Berechnungsweise des Gesetzes führen dazu, dass auch Familien mit mittlerem Einkommen einen Anspruch haben können — manchmal nur auf einen Teilbetrag, der trotzdem jeden Monat hilft. Ein Antrag kostet nichts, und ein ablehnender Bescheid schadet nicht. Der BAföG-Rechner auf bafög.de gibt vorab eine unverbindliche Schätzung.

Quellen: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), BAföG-Seiten; bafög.de; staatliche Verwaltungsportale (Hessen, Brandenburg); Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), insbesondere §§ 1, 11–14b, 17, 18, 24, 25, 29, 48.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum BAföG und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sie ersetzt keine Beratung durch das zuständige BAföG-Amt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das BAföG-Amt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und den Unterlagen des Einzelfalls. Beträge und Fristen können sich durch Gesetzesänderungen ändern — prüfe den aktuellen Stand auf bafög.de oder beim BAföG-Amt, bevor du dich auf eine Zahl verlässt. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.