BAföG Verstehen

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG, in klarem Deutsch

Schüler-BAföG oder Studierenden-BAföG? Zwei Förderungen unter einem Namen

Bibliotheksgebäude in Dresden
Bibliotheksgebäude in Dresden. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Universitätsbibliothek Heidelberg
Universitätsbibliothek Heidelberg. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
Aula der Universität Heidelberg
Aula der Universität Heidelberg. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Wer „BAföG" sagt, meint meist das Studierenden-BAföG. Dabei gibt es zwei große Gruppen, die dasselbe Gesetz fördert, aber nach deutlich unterschiedlichen Regeln: Schülerinnen und Schüler einerseits und Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien andererseits. Der wichtigste Unterschied steht gleich am Anfang: Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Förderung grundsätzlich als reinen Zuschuss — sie müssen nichts zurückzahlen. Studierende erhalten die Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Wer das weiß, versteht auch, warum sich die Beratung für beide Gruppen an manchen Stellen unterscheidet.

Der zweite große Unterschied liegt in der Höhe des Bedarfs. Für Schülerinnen und Schüler hängt der Bedarf stark von der Schulart ab: Ob jemand eine Berufsfachschule ohne vorherige Berufsausbildung besucht, eine Fachschule mit abgeschlossener Ausbildung oder ein Abendgymnasium oder Kolleg auf dem zweiten Bildungsweg — jede Gruppe hat eigene Bedarfssätze. Für Studierende ist der Bedarf dagegen einheitlicher aufgebaut: ein Grundbedarf für alle, dazu eine Wohnpauschale je nach Wohnsituation und gegebenenfalls ein Zuschlag für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Die genauen Zahlen stehen auf der Seite zu den Bedarfssätzen.

Welche Ausbildungen gefördert werden

GruppeTypische AusbildungenFörderart
Schülerinnen und SchülerBerufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs; allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, wenn ein Wohnen bei den Eltern nicht möglich istZuschuss, keine Rückzahlung
StudierendeUniversitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, Höhere Fachschulen, Akademien50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsloses Darlehen

Bei allgemeinbildenden Schulen ist die Hürde höher: Wer die 10. Klasse einer allgemeinbildenden Schule besucht und bei den Eltern wohnen kann, bekommt in der Regel kein BAföG. Erst wenn das Wohnen zu Hause nicht möglich ist — etwa weil der angestrebte Abschluss in der Nähe nicht angeboten wird oder die Entfernung unzumutbar ist — kommt eine Förderung in Betracht. An berufsbildenden Schulen ist die Lage anders: Dort kann auch gefördert werden, wer noch bei den Eltern wohnt, allerdings mit einem niedrigeren Bedarfssatz.

Wo der Antrag hingehört

Studierende wenden sich an das BAföG-Amt des Studierendenwerks ihrer Hochschule. Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern oder, je nach Bundesland, am Schulort. In beiden Fällen gilt: Die Förderung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung. Wer erst im November einen Antrag stellt, bekommt für September und Oktober nichts mehr — auch wenn die Ausbildung schon lief. Darum ist die goldene Regel für beide Gruppen gleich: den Antrag so früh wie möglich stellen, notfalls zunächst unvollständig, und fehlende Unterlagen nachreichen.

Altersgrenze und Förderungshöchstdauer

Für beide Gruppen gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 45 Jahren bei Ausbildungsbeginn; Ausnahmen gibt es etwa, wenn eine zweite Ausbildung aus wichtigem Grund aufgenommen wird oder wenn Kinder erzogen wurden. Die Förderung läuft längstens bis zum Ende der Regelstudienzeit beziehungsweise der vorgesehenen Ausbildungsdauer. Im Studium kommt ein Flexibilitätssemester hinzu, das einmal im Bachelor oder Master ohne Begründung genutzt werden kann. Wer länger braucht, braucht einen anerkannten Verlängerungsgrund — zum Beispiel Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre.

Merksatz

Schüler-BAföG ist ein Geschenk des Staates, Studierenden-BAföG ist halb Geschenk, halb zinsloses Darlehen mit Deckel. In beiden Fällen gilt: Ein Antrag schadet nicht, und wer ihn zu spät stellt, verschenkt Monate. Die Berechnung — Bedarf minus anrechenbares Einkommen — funktioniert in beiden Gruppen nach demselben Prinzip.

Quellen: BMFTR, BAföG-Seiten; bafög.de; staatliche Verwaltungsportale; BAföG §§ 2, 10, 17.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum BAföG und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sie ersetzt keine Beratung durch das zuständige BAföG-Amt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das BAföG-Amt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und den Unterlagen des Einzelfalls. Beträge und Fristen können sich durch Gesetzesänderungen ändern — prüfe den aktuellen Stand auf bafög.de oder beim BAföG-Amt, bevor du dich auf eine Zahl verlässt. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.