BAföG Verstehen

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG, in klarem Deutsch

Rückzahlung: gedeckelt, zinslos und erst Jahre später

Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin
Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Ludwig-Maximilians-Universität München aus der Luft
Ludwig-Maximilians-Universität München aus der Luft. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Juristische Fakultät der Universität München
Juristische Fakultät der Universität München. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Die Rückzahlung ist der Teil des BAföG, vor dem viele am meisten Respekt haben — zu Unrecht, denn sie ist im Gesetz bewusst schonend gestaltet. Drei Zahlen sollte man sich merken: 10.010 Euro, 130 Euro und fünf Jahre. 10.010 Euro ist der Höchstbetrag, den man für das normale Studierenden-Darlehen insgesamt zurückzahlen muss, egal wie viel Darlehen man aufgenommen hat. 130 Euro ist die monatliche Rate. Und fünf Jahre ist die Zeit, die nach dem Ende der Förderungshöchstdauer vergeht, bevor die erste Rate fällig wird. Wer sein Studium also 2026 beendet und eine Regelstudienzeit bis 2026 hatte, bekommt den Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt in Köln und zahlt ab etwa 2031.

Der Ablauf in der Übersicht

SchrittWas passiert
Ende der FörderungshöchstdauerDie Darlehenssumme steht fest; die Hälfte der erhaltenen Förderung ist Darlehen
Etwa sechs Monate vorherDas Bundesverwaltungsamt teilt die Darlehensschuld mit
Fünf Jahre nach Ende der FörderungshöchstdauerBeginn der Rückzahlung in monatlichen Raten von 130 Euro
Maximal 77 Raten77 mal 130 Euro ergibt den Höchstbetrag von 10.010 Euro
Maximal 20 JahreWer Freistellungen nutzt, kann die Rückzahlung über bis zu 20 Jahre strecken

Wichtig ist die Ausnahme: Die Deckelung auf 10.010 Euro gilt nicht für Förderungen, die als Volldarlehen gewährt wurden — zum Beispiel nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer in bestimmten Fällen oder als Hilfe zum Studienabschluss. Wer eine solche Förderung erhalten hat, sollte den Bescheid genau lesen und sich beim Bundesverwaltungsamt erkundigen, welcher Teil der Schuld unter die Deckelung fällt und welcher nicht.

Freistellung bei niedrigem Einkommen

Wer nach dem Studium wenig verdient — etwa wegen Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder einer weiteren Ausbildung — kann beim Bundesverwaltungsamt eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht beantragen. Während der Freistellung fallen keine Raten an, und die freigestellten Monate zählen trotzdem als erbrachte Raten im Sinne der Gesamtlaufzeit: Die Gesamtschuld kann dadurch sinken. Die Freistellung muss beantragt und mit Einkommensnachweisen belegt werden; sie wird jeweils für einen begrenzten Zeitraum gewährt und kann bei anhaltend niedrigem Einkommen verlängert werden. Wer die Freistellung nicht beantragt und einfach nicht zahlt, riskiert dagegen Mahnungen und zusätzliche Kosten.

Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung

Wer das Darlehen ganz oder teilweise vor Beginn der Rückzahlung auf einmal tilgt, erhält einen Nachlass. Die Höhe hängt von der Darlehensschuld und dem Zeitpunkt der Zahlung ab: Je früher und je vollständiger gezahlt wird, desto größer der Nachlass. Ein Beispiel aus der Nachlasstabelle: Wer zu Beginn der Rückzahlung 500 Euro auf einmal zahlt, muss dafür nur 475 Euro aufwenden. Wer die gesamte Schuld vor Beginn der Rückzahlungsphase in einer Summe begleicht, erhält den größtmöglichen Nachlass. Ob sich das lohnt, hängt von der eigenen Finanzlage ab — das Geld ist dann weg, und eine spätere Freistellung gibt es für bereits gezahlte Beträge nicht. Wer dagegen erst einmal abwartet, behält die Flexibilität und zahlt im Zweifel den vollen Betrag in Raten, dafür aber zinslos und über viele Jahre gestreckt.

Checkliste für die Rückzahlung

Adresse beim Bundesverwaltungsamt immer aktuell halten — sonst werden Bescheide nicht zugestellt und Raten kraft Gesetzes fällig. Freistellung rechtzeitig beantragen, sobald das Einkommen sinkt. Vorzeitige Rückzahlung nur mit Blick auf die Nachlasstabelle und die eigene Liquidität entscheiden. Bei Unklarheiten die kostenlose BAföG-Hotline des Bundesministeriums nutzen.

Quellen: Staatliche Verwaltungsportale Hessen (Rückzahlung, Höchstbetrag, Raten, Nachlass); Studierendenwerke; BAföG § 18; Bundesverwaltungsamt.

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