BAföG Verstehen

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG, in klarem Deutsch

Freibeträge: Warum auch Kinder berufstätiger Eltern BAföG bekommen können

Botanischer Garten der Universität Kiel aus der Luft
Botanischer Garten der Universität Kiel aus der Luft. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Sportanlagen der Universität Kiel aus der Luft
Sportanlagen der Universität Kiel aus der Luft. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Universitätsbibliothek Kiel aus der Luft
Universitätsbibliothek Kiel aus der Luft. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Der häufigste Grund, warum Menschen keinen BAföG-Antrag stellen, ist die Annahme, die Eltern verdienten zu viel. Diese Annahme ist oft falsch, denn das Gesetz rechnet nicht das Bruttoeinkommen an, sondern ein bereinigtes Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sozialpauschale und tatsächlich gezahlten Steuern — und erst davon werden Freibeträge abgezogen. Erst was nach allen Abzügen übrig bleibt, mindert die Förderung, und auch dann nur zu einem Teil. Darum lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn die Eltern gut verdienen: Häufig bleibt ein Teilanspruch übrig, der immer noch mehrere hundert Euro im Monat bedeuten kann.

Elterneinkommen: das vorletzte Kalenderjahr zählt

Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Wer im Wintersemester 2026/27 erstmals BAföG beantragt, dessen Eltern werden also nach ihrem Einkommen aus 2024 beurteilt. Das klingt ungerecht, wenn sich die Lage seitdem verschlechtert hat — dafür gibt es den Aktualisierungsantrag: Wenn das aktuelle Einkommen voraussichtlich deutlich niedriger ist, etwa durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Renteneintritt, kann eine Neuberechnung auf Basis des aktuellen Einkommens beantragt werden. Der Antrag muss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

ElternsituationFreibetrag pro Monat
Eltern leben zusammen2.540 Euro
Eltern leben getrennt, je Elternteil1.690 Euro
Ehe- oder Lebenspartner der oder des Auszubildenden1.690 Euro

Zu diesen Grundfreibeträgen kommen weitere Freibeträge hinzu, etwa für Geschwister, die sich noch in einer förderfähigen Ausbildung befinden oder für die Unterhalt geleistet wird. Auch das Kindergeld, das die Eltern für die oder den Auszubildenden erhalten, wird nicht angerechnet. Das Ergebnis: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, von denen eines studiert und eines noch zur Schule geht, kann deutlich mehr verdienen als 2.540 Euro im Monat und trotzdem einen BAföG-Anspruch des studierenden Kindes haben.

Eigenes Einkommen und Vermögen

Beim eigenen Einkommen gilt: Einkommen, das während des Bewilligungszeitraums erzielt wird, wird angerechnet, soweit es über dem Freibetrag liegt. Für Minijobs gilt eine besondere Regelung: Ein Minijob wird nicht auf das BAföG angerechnet, weil seine Höhe an die jeweils geltende Minijobgrenze gekoppelt ist, die sich ändern kann. Prüfe die aktuelle Grenze im BAföG-Rechner oder beim Amt, bevor du dich auf eine Zahl verlässt — sie wird ohne Gesetzesänderung angepasst. Verdienst du darüber hinaus, wird der übersteigende Teil auf die Förderung angerechnet; bei Pflichtpraktika wird die Vergütung dagegen in der Regel voll angerechnet, ohne Freibetrag. Stipendien sind gesondert geregelt: Ein Deutschlandstipendium bleibt zum Beispiel bis zu 300 Euro im Monat anrechnungsfrei.

Beim Vermögen gilt ein großzügiger Freibetrag: Bis zum 30. Geburtstag bleiben 15.000 Euro anrechnungsfrei, ab dem 30. Geburtstag 45.000 Euro. Hinzu kommen jeweils 2.300 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind, für das Unterhalt geleistet wird. Zum Vermögen zählen Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Fahrzeuge im Eigentum der oder des Auszubildenden und Grundbesitz. Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Musikinstrumente zählen nicht dazu, Schulden werden abgezogen. Entscheidend ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer kurz vor dem Antrag Vermögen verschenkt, um unter den Freibetrag zu fallen, muss damit rechnen, dass das Amt die Übertragung als missbräuchlich wertet und das Vermögen trotzdem anrechnet.

Rechenbeispiel (vereinfacht)

Bedarf 992 Euro. Die Eltern leben zusammen; nach allen Abzügen liegt ihr anrechenbares Einkommen 400 Euro über dem Freibetrag. Davon wird nur ein Teil auf die Förderung angerechnet — das Gesetz staffelt die Anrechnung, sodass nicht jeder Euro elterlichen Mehreinkommens einen Euro BAföG kostet. Das Ergebnis ist ein Teilanspruch: Die Förderung sinkt, fällt aber nicht auf null. Genau diese Staffelung ist der Grund, warum sich ein Antrag auch bei mittlerem Elterneinkommen lohnt. Die exakte Anrechnung berechnet das Amt; der BAföG-Rechner schätzt sie vorab.

Quellen: Staatliche Verwaltungsportale Hessen (Freibeträge Eltern, eigenes Einkommen, Vermögen); Studierendenwerke (Vermögensfreibeträge); BAföG §§ 21–25, 29.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum BAföG und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sie ersetzt keine Beratung durch das zuständige BAföG-Amt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet allein das BAföG-Amt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und den Unterlagen des Einzelfalls. Beträge und Fristen können sich durch Gesetzesänderungen ändern — prüfe den aktuellen Stand auf bafög.de oder beim BAföG-Amt, bevor du dich auf eine Zahl verlässt. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.